Nachgefragt! Werden bestimmte Social-Media- und Pressevertreterinnen und Vertreter bei Presseevents des Movie Park Germany systematisch benachteiligt?


Wir haben nachgefragt. Hier sind das Ergebnis und unsere Kommentare.

Seit 2020 sind wir als Moersianer in den Sozialen Medien und mittlerweile auch als Pressevertreter beziehungsweise journalistisch unterwegs. Doch wir haben recht schnell gemerkt, dass die Gepflogenheiten rund um Presseevents sehr unterschiedlich sein können. Ein Unternehmen fiel uns dabei besonders auf und auch in unserer Community, im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen, sowie bei unserer Leserschaft war in diesem Zusammenhang nur ein Unternehmen wiederholt Thema: Der Movie Park Germany.

In diesem Austausch hört man oft Fragen, wie: „Warum bekommen die eine Einladung zum Presseevent und ich nicht, obwohl ich mehr Follower habe?“. Ergebnis dieser Gespräche war in der Regel, dass die Auswahlkriterien zunächst nicht nachvollziehbar erscheinen, wenn Social-Media-Kanäle mit geringerer Followerzahl eine Einladung erhalten, solche mit mehr Followern hingegen nicht, oder Kanäle aus dem Bereich Freizeitgestaltung/Freizeitparks keine Einladung erhalten, während themenfremde Kanäle eingeladen werden. Entsprechendes gilt natürlich auch für Pressevertreterinnen und –vertreter und ihre Reichweiten beziehungsweise themenbezogene Ausrichtung.

Wir Moersianer wollen das jetzt genau wissen und haben beim Movie Park Germany im Rahmen einer Presseanfrage nachgefragt.

Auf unsere Frage, nach welchen konkreten Kriterien der Movie Park Germany zu den Presseevents einlädt, haben wir folgende Antwort erhalten:

„Wir bitten um Verständnis, dass wir, wie viele andere Unternehmen auch, eine Auswahl treffen müssen. Diese richtet sich unter anderem nach der Reichweite, den Inhalten des Mediums / Kanals, der Zielgruppe, dem bisherigen Kontakt und Austausch und weiteren Faktoren. Natürlich behalten wir auch neue Medien und Influencer im Auge. Jedoch können wir nur eine bestimmte Personenanzahl berücksichtigen.“

Natürlich spielt die Reichweite insbesondere bei den Sozialen Medien eine große Rolle. „Reichweite“ ist aber nicht gleich „Followerzahl“. Wir fragten deshalb natürlich auch nach, inwiefern mit den vorhandenen Tools die Reichweite derjenigen überprüft wird, die zu den Presseevents eingeladen werden, denn inaktive gekaufte Follower oder die sogenannten Fakeprofile/Sexprofile tragen mangels Interaktion nicht zur Reichweite bei.

Hierauf haben wir jedoch keine Antwort erhalten.

Auch uns ist klar, dass Unternehmen, die keine unendliche Kapazität haben, eine Auswahl treffen müssen und dürfen:

„Aus operativen und organisatorischen Gründen kann zu Presseevents nur eine begrenzte Personenanzahl eingeladen werden. Schließlich finden diese in einem bestimmten Zeitrahmen mit einem vorher geplanten Programmablauf statt.“

Aber warum werden diejenigen, die nicht zu den Events eingeladen werden, nicht dennoch über den Presseverteiler über das Stattfinden des Events und dessen Anlass informiert, damit auch diese darüber informieren oder berichten können?

„Wir informieren nicht den gesamten Verteiler über das Stattfinden der Events, weil wir keine offene Gäste- und Akkreditierungsliste führen können. So wäre ein Event dieser Art nicht umsetzbar und würde den Rahmen komplett sprengen.“

Ehrlich gesagt, können wir diese Antwort nicht richtig nachvollziehen.

Wir haben in vielen Presseevents anderer Anbieter von Freizeitaktivitäten beziehungsweise Freizeitparks miterlebt, wie es funktionieren kann. Dort wird – so nach dem Motto, je mehr Berichterstattung, umso besser – je nach Geeignetheit des Events eine Online-Übertragung für diejenigen Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Social-Media, die nicht zum Event vor Ort eingeladen werden können, durchgeführt, oder es wird ganz einfach über den ohnehin schon vorhandenen Presseverteiler eine digitale Pressemappe mit entsprechenden Informationen und gegebenenfalls vorhandenen Bildern zeitgleich zum stattfindenden Presseevent versendet. Alle Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Social-Media sind dann in der Lage zu berichten, egal ob Sie eingeladen wurden oder aus sonstigen Gründen nicht teilnehmen konnten.

Was daran nicht umsetzbar sein soll, erschließt sich uns nicht.

Unser Fazit: – Achtung: Persönliche Meinung –

Wir, die Moersianer, sind auch aufgrund unseres biografischen Hintergrundes große Verfechter des Grundsatzes der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung. Auch der Movie Park Germany stellte sich zu einigen Gelegenheiten so dar.

Wenn man aber Presseevents mit einer Auswahl von Vertreterinnen und Vertretern von Presse und Social-Media durchführt, alle anderen aus dem Presseverteiler aber noch nicht einmal informiert und somit von einer Berichterstattung zunächst ausschließt, dann haben wir große Schwierigkeiten, dass als eine Form von Gleichbehandlung zu sehen.

Auch hier haben wir ganz konkret nachgefragt, wie der Movie Park Germany diese – in unseren Augen – Ungleichbehandlung rechtfertigt:

„Jedoch können wir nur eine bestimmte Personenanzahl berücksichtigen.

Von einer Ungleichbehandlung ist daher nicht zu sprechen. Pressepreviews finden lediglich in einem kleineren Rahmen statt und können nicht als offenes Event mit unbegrenzter Personenanzahl angeboten werden.“

Man könnte auch sagen, wir haben auf diese Frage keine (richtige) Antwort erhalten.

Wir freuen uns natürlich über jede Presse-Einladung, die bei uns eingeht, auch wenn wir nicht jedes Presseevent besuchen können. Wir sind aber auch nicht traurig oder wütend, wenn wir nicht berücksichtigt werden. Letztlich hat jedes Unternehmen seine Gründe, wie es verfährt, unabhängig davon, ob diese Gründe nachvollziehbar sind.

Uns ist jedoch wichtig, darauf aufmerksam zu machen, dass Gleichbehandlung etwas Wichtiges ist. Auch wenn der Begriff oft verwendet wird, kommt es aber letztendlich darauf an, wie man mit sich anderen gegenüber verhält, vor allem, wenn sie einem eigentlich etwas Gutes wollen.

Sollten wir zukünftig eine Änderung in Bezug auf das hiesige Thema wahrnehmen, werden wir hier selbstverständlich aktualisieren.