Urteil zugunsten des VDVT ist rechtskräftig
Pressemitteilung 28.11.2024 (Düssedorf)
12 Jahre dauerte der Streit zwischen der GEMA und dem Verband Deutscher Varieté-Theater (VDVT) nun an, jetzt musste die GEMA schlussendlich eine krachende Niederlage einstecken.
Seit 2012 standen sich die beiden Parteien immer wieder in langwierigen Verhandlungen und vor Gericht gegenüber. „Für uns ist das ein riesiger Erfolg und erleichtert die ganze Varietébranche und Kulturszene. Die Forderungen der GEMA in den vergangenen Jahren waren maßlos überhöht und standen in keinem Verhältnis. Wir mussten als Verband gegen diese Gebührenforderungen vorgehen, sonst wäre über kurz oder lang eine ganze Branche daran zugrunde gegangen”, erklärt Brien Dorenz, Rechtsanwalt des VDVT.
4,3 Prozent der Einnahmen sollten zuletzt von den Varieté-Theatern an die GEMA gezahlt werden. Dieser Satz wurde nun durch die Entscheidung des OLG München vom 25.08.2023 auf 2,88 Prozent der Nettoeinnahmen gesenkt. Für Shows mit weniger als 120 Minuten Musik-Anteil kann sich die GEMA-Abgabe sogar noch deutlich reduzieren. Wenn bspw. nur insgesamt 60 Musikminuten in der Show enthalten sind, reduziert sich die GEMA-Abgabe auf 1,44 Prozent der Nettoeinnahmen.
Nachdem die GEMA die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 25.08.2023 zum Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2024 zurückgenommen hat, ist dieses zuvor gefällte Urteil nun rechtskräftig. Vorangegangen war, dass der BGH signalisiert hatte, die Revision der GEMA zurückzuweisen.
Das Urteil des OLG München hat nicht nur für die Zukunft große Bedeutung, sondern bringt auch rückwirkend eine immense Entlastung für die Varietébranche mit sich, denn der neu beschlossene Gesamtvertrag, der durch das Oberlandesgerichts München nun rechtskräftig festgesetzt worden ist, gilt rückwirkend ab dem 01.01.2019 und bis mindestens zum 31.12.2025. Damit können die Mitglieder des VDVT nun die zu viel gezahlten Gebühren rückwirkend von der GEMA zurückfordern.
Auch andere Branchen stehen mit der GEMA immer wieder auf Kriegsfuß. Aktuell beschließen viele Weihnachtsmärkte, auf Musik ganz oder in Teilen zu verzichten, um nicht Unsummen an GEMA-Gebühren zahlen zu müssen.
„Es ist traurig, dass durch die horrenden GEMA-Gebühren kulturelle Güter wie Weihnachtsmärkte oder eben auch wir als Varieté-Theater an die Existenzgrenze getrieben werden. Umso erleichterter sind wir natürlich jetzt über das Urteil”, sagt Olaf Stegmann, Geschäftsführer der GOP Entertainment Group und Präsident des VDVT.
Über den VDVT
Neben Roncalli‘s Apollo Varieté gehören die sieben GOP Varieté-Theater, Friedrichsbau Varieté (Stuttgart), Varieté im Hansa-Theater (Hamburg), Krystallpalast Varieté (Leipzig), Varieté Et Cetera (Bochum), Tigerpalast Varieté (Frankfurt), Bar jeder Vernunft, TIPI am Kanzleramt, Wintergarten Varieté (alle Berlin), die Dinnershow-Spiegelzelte PALAZZO (vier Standorte) und das Teatro (München) sowie der Friedrichstadtpalast in Berlin und der Europapark in Rust dem Verband an.
Über Roncalli’s Apollo Varieté
In bester Lage direkt am Rheinufer lädt Roncalli‘s Apollo Varieté seit seiner Gründung im Jahr 1997 zu einer magischen Reise durch die Welt der Artistik ein. Mit 330 Sitzplätzen an Tischen im Parkett und 146 Sesselplätzen auf dem Rang ist das Apollo eines der größten und zugleich schönsten Varietés Europas. Die außergewöhnliche Lage mit herrlichem Blick auf Rheinpromenade und Altstadt, die verblüffende Glasbau-Architektur und die Möglichkeit, Entertainment und Gastronomie zu verbinden, machen das Theater zur Veranstaltungsstätte ganz besonderer Art.
Apollo Varieté Betriebs GmbH
Apollo-Platz 1
D-40213 Düsseldorf
Quelle/Bildnachweis: Roncalli’s Apollo Varieté
[Dieser Beitrag wird am Montag, 27. Januar 2025 von unserer Webseite automatisch gelöscht.]